IPTC-Standard

März 13, 2007 by picturetom · Ihr Kommentar
Abgelegt unter: Fotografie Ratgeber 

Ein Digitalbild hat grundsätzlich im IPTC-Format beschriftet zu sein. Vermeiden Sie in der Beschriftung Umlaute. In der IPTC-Beschriftung kommen grundsätzlich nur bildbezogene, journalistische Informationen zur Geltung, also:

Fotograf - Wer hat fotografiert?
Credit - Wer bekommt das Honorar?
Datum - Wann wurde das Bild aufgenommen?
Caption - Bildbeschreibung, wer ist abgebildet: Vor- und Nachname, Alter und Funktion; das Ereignis das fotografiert wurde; bei Gegenständen eine genaue Beschreibung.
Stadt: In welcher Stadt ist das Bild aufgenommen worden?
Land: In welchem Land ist das Bild aufgenommen worden?
Hinweise/Special Instructions: Gibt es Probleme mit den Persönlickeitsrechten, müssen Personen „geblendet“ werden. Gibt es besondere Honorarforderungen? Aber auch: hat die Aufnahme technische Besonderheiten (Digitalkamera, Bild ist gewollt dunkel oder farbstichig) oder Veröffentlichungseinschränkungen?
Autor: Wer hat die Bildbeschriftung geschrieben, an wen kann man sich bei Nachfragen wenden?
Quelle: Sollten Sie einer Redaktion bzw. einem Kunden erstmalig Bildmaterial schicken, so können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen hinterlegen.

Die Daten Ihrer Bankverbindung interessieren in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Nicht weil wir Sie nicht bezahlen wollen, sondern weil wir bei der späteren Datenbankabfrage nach den Bildern aus der Stadt Berlin auf Ihr Bild treffen, nur weil sie ein Konto bei der Berliner Bank haben.

Wenn Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen wollen, tun Sie dies bitte per Fax oder Mail. Wir leiten dies dann an die Honorarbuchhaltung weiter, dort wird diese Information gebraucht, dort ist sie an der richtigen Stelle. Die Buchhaltung liest im übrigen die IPTC-Informationen nicht aus, denn sie hat keinen Zugriff auf Ihre Bilddatei.

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