Fotografie als Beweis

Fotografie als Beweis, als untestreichen der Wahrhaftigkeit z.B. eigener Urlaubserlebnisse ist eine weitere Funktion der Gelegenheitsfotografie. Dabei ist die Funktion, das Foto als Beweis, eine doppelte: zum einen Mittel zur Beglaubigung eigener Erfahrungen,- daß man ‚seinen Spaß gehabt hat’ auf der Familienfeier, im Urlaub, daß es sich gelohnt hat -, zum anderen als Nachweis gegenüber seiner sozialen Bezugsgruppe, den Nachbarn bspw., daß man auch dort war.

Sieht man im Urlaub die kamerabehängten und ‚schießwütigen’ Touristen, so könnte man vermuten, daß es tatsächlich nur noch um die Anhäufung beweisfähiger Abbilder der Realität geht. Benutze ich aber Fotografie in dem Sinne als Beweismittel, muß ich auch davon ausgehen, daß Fotografie grundsätzlich beweisfähig ist, d.h. ich muß das Foto als objektives, wahrhaftiges Spiegelbild von Realität, bewußt oder unbewußt, betrachten. Tatsächlich offenbart gerade die Urlaubsfotografie diesen naiven, direkten Glauben an die Wahrhaftigkeit der Fotografie ( ich bin, also fotografiere ich).

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