Die Aneignung von Wirklichkeit

Die Beziehung zwischen einer Fotografie und einem Rezipienten ist ein Subjekt-Objekt-Verhältnis. Die Aneignung ist das Vermittlungsglied zwischen dem Subjekt und dem Objekt (Foto) Als Ergebnis des Aneignungsprozesses steht die wahrgenommene Reproduktion von Wirklichkeit im Bewußtsein des Betrachters.

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Dabei sind die subjektive Abneigung und die Vergegenständlichung (die Produktion von Fotos) zwei Seiten des gleichen Prozesse (vgl. Bayer/Bayer 1980).

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Die Aneignung der Bedeutung eines Objektes erfolgt im aktiven Umgang mit diesem. Dabei richtet sich die Art und Weise der Aneignung nach der Zwecksetzung des Gegenstandes. Daß der Mensch eine Gebrauchswertbestimmung des Objektes adäquate Form der Aneignung entwickeln kann, hängt damit zusammen, daß er lernt die Bedeutung eines Objektes zu entschlüsseln.

Nach Bayer/Bayer (1980) geschieht dies zum einen durch die Weitergabe gesellschaftlicher und historischer Erfahrungen im Umgang mit dem betreffenden Objekt, zum anderen durch subjektive Erfahrungen im Umgang mit dem Objekt. Beim Aneignungsprozeß werden vom Subjekt die historisch gebildeten Fähigkeiten und Funktionen reproduziert.

Die visuelle Wahrnehmung ist die adäquate Aneignungsform fotografischer Zeichen, wobei es die Eigenart der Wahrnehmung innerhalb von Erkenntnisprozessen ist,

„daß sie sinnliche Erkenntnis (ist), d.h. sie ist gebunden an eine direkte stoffliche Wechselwirkung zwischen dem Körper des wahrnehmenden Subjektes und dem zu erfassenden realen Gegenstand in der Außenwelt, also seine sinnliche Präsenz“ (Bayer/Bayer 1980)

(Wahrnehmung/sinnliche Erkenntnis ist der Oberfläche des Objektes verhaftet).

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