Die Begrenzung der menschlichen Wahrnehmung

Die Wahrnehmung von Objekten der Außenwelt ist allein schon durch diese spezielle Form der sinnlichen Erkenntnisse aufgrund ihrer Charakteristika begrenzt. (a) Wahrnehmung ist generell abhängig vom physischen und psychischen Zustand des Subjektes, d.h. die Wahrnehmung von Objekten der Außenwelt findet nur adäquat statt, wenn eine optimale Stimulierung gegeben ist. So findet der Bilderblattkonsum (llustrierte, Magazine) fast immer in der Freizeit, nach Feierabend statt oder in anderen Momenten relativer Entspanntheit und Konzentration.

(b) Sie ist weiterhin beschränkt durch das Verhaftetsein an der Oberfläche, der sinnlichen Präsenz des Objektes.

„Der Erkenntnisvollzug, sofern er sich unmittelbar auf die Evidenz der Wahrnehmung und Anschauung einläßt und gründet, enthält gerade in der Gebundenheit an das Sichtbare notwendig einen Moment der Blindheit für objektive Zusammenhänge in ihrer wirklichen Totalität“ (Bayer/Bayer).

Sinnliche Erkenntnis, die an der Oberfläche haften bleibt, führt nicht zu einem Gewinn, sondern zu einer Einbuße ab Wirklichkeitserkenntnis. Andere Formen des Zusammenhangs, z.B. Erkenntnis über die eigene Position in der bürgerlichen Gesellschaft, Problematisierung etc., als oberflächliche Beziehungen werden für das Subjekt nicht sichtbar. Sie werden nur dann von Bewußtsein aufgenommen, als relevant erkannt und verarbeitet, wenn gesellschaftliche Widersprüche durch eigene Tätigkeit zur denkenden Erkenntnis führen. Oder anders formuliert, wenn die Betroffenheit des Subjektes eine andere Perspektive zur Folge hat, kann auch sinnliche Erkenntnis den Prozeß der Problematisierung einleiten

(c) Die Tendenz der Wahrnehmung zur Geschlossenheit, zur eindeutigen Benennung hat zur Folge, daß sich Widersprüchlichkeiten niemals ursächlich sinnlich erfahren lassen und so auch nicht im Bewußtsein als zu lösende Probleme auftauchen

(d) Sie (die sinnliche Existenz) nimmt nicht alle sinnlichen Gegebenheiten wahr, sondern ist durch Standort und Perspektive, in der die spezifische Schicht-/Klassen-/Gruppenzugehörigkeit der Subjekte eingeht, an bestimmte Ausschnitte der Lebenswirklichkeit gebunden. Standort und Perspektive und die sich daraus ergebenden unterschiedliche Erfassung von Bedeutungsstrukturen hat demnach subjektive Unterschiede durch differenzierte Aneignung zur Folge.

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