Revenue Shares der klassischen Bildagenturen
Dezember 1, 2008 von picturetom · 4 Kommentare
Revenue Share ist die branchenübliche Bezeichnung für die Honrarverteilung bei Bildverkäufen über Bildarchive und Bildagenturen. Der Revenue Share besteht aus dem Fotografenhonorar und dem Provisionserlös der Bildagenturen und Bildarchive. Zu Beginn der Entwicklung der Stockfotografie wurde lange Zeit eine paarige (50:50) Teilung des erzielten Honorars praktiziert. Ab Ende der neunziger Jahre mit Digitalisierung, Bilderflut und verstärkter Konkurrenz der Bildanbieter verschob sich der Honorarsplitt zu Gunsten der Bildverwerter. Einige der aktuellen Shares sind hier zusammengestellt
- Action Press -Stock-: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- Action Press -aktuell-: 50:50 % (Fotograf/Bildagentur)
- Alamy: 60:40 (Fotograf/Bildagentur)
- Corbis: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- DPA: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- Getty Images: 30:70 % (Fotograf/Bildagentur)
- iStockphoto non-exclusiv: 20:80 % (Fotograf/Bildagentur)
- iStockphoto exclusiv: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- Mauritius: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- medicalpicture: 40:60 (Fotograf/Bildagentur)
- PhotoEdit: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- Ullstein: 40:60 % (Fotograf/Bildagentur)
- Vario Images: 50:50 % (Fotograf/Bildagentur)
- Visum: 50:50 % (Fotograf/Bildagentur)
Die Erfahung zeigt, dass nicht unbedingt die Bildagentur mit dem höchsten Fotografenhonorar die entsprechenden Umsätze bringt. Wichtig ist hier die Marktdurchdringung der Bildagentur und der ‘exklusive’ Kundenstamm. Vor allem bei Spezialbildagenturen ist dies der Fall. In den meisten Fällen erhält man hier die höchsten Honorare am Markt unter Umständen verbunden mit einem niedrigeren Fotografenanteil.
Ein weiterer Grund für die sinkenden Revenue Shares vor allem der Fotografen sind das schlechte Editing (Beschriftung) und die mangelnde technische Qualität bei der Bildauswahl durch die Fotografen. Editing und Bildauswahl müssen mühsam von den Bildagenturen korrigiert werden. Diese Zeit fehlt oft für Vertriebsaktivitäten, daher muss zusätzliches Personal eingestellt werden.
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Hm,
interessant wäre, ob sich alle Fotografen die Veränderung der (50:50) Teilung gefallen lassen haben. Das bezweifle ich nämlich….
Greetings
Michael Stange
http://www.michaelstange.de
Auch die 50:50 Teilung ist kein (gesetzlicher oder urheberrechtlicher) Standard, wie viele Fotografen es vielleicht glauben wollen, sondern einfach nur eine mögliche Variante einer geschäftlichen Vereinbarung.
Historisch gesehen resultiert dies daraus, das sich Bildagenturen in Zeiten der klassischen Fotografie auf dem internationalen Parkett einfach die Einnahmen in dem jeweiligen Land der Vertretung geteilt haben. Hatte also eher etwas mit der Geschäftsbeziehung der Bildagenturen untereinander zu tuen.
Für einen Fotografen sollte nicht der mögliche Honorarsplitt das Kriterium einer Zusammenarbeit sein, sondern die mögliche Höhe der erzielbaren Umsätze. Konkret: je besser die Bildagentur im Geschäft ist, desto niedriger ist der Revenue Share der Fotografen. Denn gezwungenermassen sind die Marketingkosten für den harten Wettbewerb sehr hoch.
Hm, 30:60 bei Getty? Was passiert mit den restlichen zehn Prozentpunkten…?
Dieser Fehler war unserer Schludrigkeit geschuldet, Entschuldigung!