Bedeutung des Copyright-Vermerkes
April 7, 2009 von picturetom · Kommentar verfassen
Ein Copyright-Vermerk (Symbol = ©) oder auch Urheberrechtshinweis ist eine besondere Kennzeichnung des Urhebers eines Werkes, die darauf hinweist, dass ein Anspruch des Urhebers auf dieses Werk besteht. Ein Anspruch auf ein Dokument, einen Text, oder jede andere geistig und kreative Leistung, muss in Deutschland nicht extra angemeldet werden, damit das Recht wirksam ist. Das Urheberrecht gilt automatisch.
Rechtswirksamkeit
Der Copyright-Vermerk hat insofern Bedeutung, als alle Zweifel über die Verwendbarkeit von vornherein ausgeschlossen sind. Soweit er das Datum des Inverkehrbringens enthält, ermöglicht dies unter Umständen einen Rückschluss auf eine inzwischen mögliche Freiverwendbarkeit als gemeinfreies Werk (gemeinfrei oder Public Domain) nach gewissen Fristen. Die Verwendung des Copyright-Vermerks ist geschichtlich bedingt. Ein Werk musste früher in ein bestimmtes Register eingetragen sein und es musste mit einem Copyright-Vermerk versehen sein, damit es geschützt war, da man ursprünglich von der Freiheit des Nachdrucks ausging. Ein Schutz wurde nur für bestimmte, ausgewählte Werke gewährt.
Allgemeine Rechtslage
Zeichen ©, “Copyright” oder “Copr.”: In Europa hat ein solches Zeichen keine rechtliche Wirkung, da ein Autor automatisch Urheberrecht genießt.
Das Copyright im englisch-amerikanischen Rechtssystem findet seine Entsprechung im europäischen Urheberrecht. Dort werden im Gegensatz zum europäischen Recht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (z. B. dem Künstler), sondern dem Verlag zugestanden. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Verlage verhindern sollen.
Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. Inzwischen gilt für neue Werke auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen. Eine Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist nicht unbedingt nötig, wird aber empfohlen.
Weblinks
Library of Congress
U.S. Copyright Office
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