Freitag, 3 September, 2010

Buy-out Verträge für Bildrechte rechtswidrig

Juli 17, 2009 von picturetom · 11 Kommentare 

Eine einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag erwirkt einen Stopp der rechtswidrigen Buy-out Verträge mit Fotografen. Buy-out bedeutet in diesem Zusammenhang, die Sicherung aller Verwertungs- und Bildrechte für den Auftraggeber. Mit der Einmalzahlung des Honorars verliert der Bildautor (Fotograf) alle Rechte, die Bilder kann der Aufraggeber so lukrativ weiter verwenden und vermarkten, ohne den Fotografen zu beteiligen. FREELENS ging dieser Versuch der Enteignung der Fotografen zu weit: Auf Antrag des Fotografenverbandes FREELENS, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Feldmann, Kanzlei UnverzagtvonHave, hat heute das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen.

Gegenstand der Verfügung ist der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht von FREELENS unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstossen. Diese Rechtsauffassung hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts bestätigt.

Der Heinrich Bauer-Verlag hat versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Ein solcher Buy-out Vertrag verstößt gegen geltendes Recht.

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das Prinzip einer angemessenen Vergütung der Urheber in das Urheberechtsgesetz aufgenommen. Gegen dieses Leitbild hat der Heinrich Bauer-Verlag verstoßen.

In dem Vertrag hat der Verlag zudem versucht, eine immaterielle „Vergütung“ einzuführen. Der Vertrag enthält folgenden Passus:

„Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass bei der Abgeltung der Rechte durch das Honorar auch berücksichtigt wurde, dass das Renommee des Objektes bzw. die Marke / der Titel des Objektes als zentraler Wertbildungsfaktor für die Vermarktbarkeit der Werke bedeutsam ist. Das Renommee kommt dabei auch dem Urheber zugute…“

Auch dieses Ansinnen, die angemessene Vergütung ohne Leistung einer Zahlung zu erzwingen, wurde vom Gericht als rechtswidrig angesehen.

Über FREELENS e.V.:
FREELENS wurde 1995 in Hamburg gegründet, um der zunehmenden Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Fotojournalisten entgegenzuwirken. Mit über 1.850 Mitgliedern ist FREELENS der größte Berufsverband für Fotojournalisten.

Ansprechpartner:
Justitiar Dirk Feldmann, 040-41 40 00 0
Geschäftsführer Lutz Fischmann 040-30 06 64 15

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Kommentare

11 Antworten nach “Buy-out Verträge für Bildrechte rechtswidrig”
  1. Michael J. Rebelein sagt:

    Einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag erwirkt Stopp der rechtswidrigen Buy-out Verträge mit Fotografen http://bit.ly/yU6QT

  2. picturetom sagt:

    Buy-out Verträge für Bildrechte rechtswidrig auf picturetom ®, den vollständigen Text finden Sie hier http://bit.ly/wRXgX

  3. picturetom sagt:

    Eine einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag erwirkt einen Stopp der http://wong.to/0xbcb

  4. Einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag erwirkt Stopp der rechtswidrigen Buy-out Verträge mit Fotografen http://bit.ly/yU6QT

  5. picturetom sagt:

    FREELENS schlägt Bauer http://a2a.me/fWW via @AddToAny

  6. RT vumaxEinstwlg. Verf. ggn den Heinrich Bauer-Verl. erwirkt Stopp der rechtswidrigen #Buy-out Verträge mit #Fotografen http://bit.ly/yU6QT

  7. Dirk Beumer sagt:

    Komplette Buy-out Verträge für Bildrechte rechtswidrig http://tinyurl.com/y9ctxvu

  8. Dirk Beumer sagt:

    Komplette Buy-out Verträge für Bildrechte rechtswidrig http://tinyurl.com/y9ctxvu #fotografie

  9. Dirk Beumer sagt:

    Generelle Buy-out Verträge für Bildrechte? Nur bei angemessenen Vergütung der Urheber. http://is.gd/4GUGD #Heinrich #Bauer #Verlag

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  1. Webnews.de sagt:

    Buy-out Verträge für Bildrechte rechtswidrig…

    Eine einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag erwirkt einen Stopp der rechtswidrigen …

  2. [...] Picturetom soeben meldet, hat das Hamburger Landgericht heute eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die [...]



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