iStockphoto gibt Garantie auf Bildrechte
Oktober 5, 2009 von picturetom · 3 Kommentare
Als erster Anbieter von lizenzfreien Bildern, Video- und Audiodateien im Microstock-Bereich stattet iStockphoto ab heute alle angebotenen Inhalte mit einer kostenlosen Rechtsgarantie aus. Die Garantie stellt sicher, dass alle Dateien, solange sie bestimmungsgemäß genutzt werden, die Urheberrechte, Warenzeichen und Rechte des geistigen Eigentums einhalten sowie die Persönlichkeitsrechte beachten. Darüber hinaus wird eine Erweiterte Garantie angeboten. Damit ist iStockphoto nicht nur die erste Microstock-Bildagentur, sondern eine der ersten Bildagenturen überhaupt, die diese Art der Absicherung für Bildkäufer bietet.iStockphoto stellt innerhalb dieser Garantie sicher, dass die Urheberrechte, Warenzeichen, Persönlichkeitsrechte und Rechte des geistigen Eigentums beachtet werden. iStockphoto übernimmt dabei eine Garantie in der Höhe bis 10.000,00 US-Dollar für eventuelle Schäden, die durch die Verwendung des Fotos entstehen. Eine erweiterte Lizenz kostet 250,00 Dollar (100 Credits) beim Bilderkauf und erhöht die Garantieleistungen bis auf 250.000 Dollar.
PR-Gag oder wirkliche Neuheit?
Alles in allem ist iStockphoto dieses Garantieversprechen sicher leicht gefallen, denn im Gegensatz zu den klassischen Bildagenturen vertreibt iStockphoto kein risikobehaftetes Reportage- oder Editorialmaterial. Die Top-Downloads sind überwiegend Symbolbilder und Fotos mit Modelrelease. So gesehen eine Mogelpackung der PR Abteilung.
AGB der klassischen Bildagenturen
Für die klassischen Bildverwerter sind Garantieversprechen dieser Art ein heisses Thema. Denn in fast allen AGB von RF – und RM – Bildagenturen werden Gewährleistung und Haftung weitgehend ausgeschlossen und das Risiko der Verwendung auf den Kunden abgewälzt.
Prognose
Nicht nur ein gelungener PR-Gag! Das Modell steigert sicher die iStockphoto Umsätze und setzt die Mitbewerber unter Druck.
(Quelle: ua. iStockphoto PM)
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Hm, das würde doch eigentlich bedeuten, dass man als Fotograf rechtlich nicht mehr belangt werden kann, wenn man doch irgendwelche Rechte verletzt und Istock das durchgehen lässt bzw. nicht entdeckt?
Dieser Schluss ist erst einmal falsch. Der Fotograf kann aus dem Vertragsabschluss zwischen Käufer und Bildverwerter keine Rechte ableiten. Er hat ja bereits seine Verwertungss-Rechte an den Verwerter (in diesem Beispiel iStockphoto) abgetreten. Für den Fotografen kommt es nur auf den Vertrag zwischen seiner Person und dem Verwerter an. Dieser Vertrag und die AGB des Verwerters sollten genauestens unter die Lupe genommen werden.