Mit großer Erleichterung reagierte der Kunsthandel in Deutschland auf das Anfang Juni verabschiedete Jahressteuergesetz. Ab dem 1. Januar 2025 werden Galerien und Kunsthandel wieder mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% mit Kunst handeln können. Dies gilt allerdings weiterhin nicht für die im Kunstmarkt gehandelte Fotografie. Da bleibt es wie bisher bei 19% Umsatzsteuer. In der Praxis wird dies jedoch nicht immer einheitlich gehandhabt und selbst von Steuerberatern und Finanzämtern werden zum Teil widersprüchliche Angaben gemacht.
Aus diesem Grund führt der Deutsche Fotorat eine anonyme Umfrage durch. Diese stellt eine Bestandsaufnahme dar und richtet sich sowohl an Fotografierende mit künstlerischem Fokus, als auch an Galerist*innen. Die Teilnahme wird ca. 3 Minuten in Anspruch nehmen.
Der Deutsche Fotorat bittet um Teilnahme an der Umfrage bis zum 30. September 2024 unter folgendem Link.
…. mehr lesen: DGPh (Quelle)