Gettyimages muss sich im E-Commerce, genauer dem Verkauf von hochwertigen Fotos, weiterentwickeln und rüstet im Bildmarketing auf. Ab sofort steht eine Auswahl von Bildkollektionen auch mit Socialsharing- und Einbettenfunktion zur Verfügung. 35 Millionen Previews können über die Einbindung per iFrame (HTML Code) bei nichtkommerziellen Blogs und Webseiten in redaktionelle Artikel eingebunden werden. Nach Aussage eines hochrangigen Getty Verantwortlichen wird damit eine sowieso vorhandene Möglichkeit legalisiert um für die Getty Fotografen Mehrwert (mehr Umsatz) aus der Verlinkung und erhöhten Aufmerksamkeit zu ziehen. Aus der Sicht der E-Commerce und/oder Online-Marketing Abteilung macht dieses Vorgehen von Getty Images durchaus Sinn und ist zudem ein zeitgemässen Instrument im Webmarketing und Business Development.
Simple Funktionalität in wenigen Schritten
- Klicken Sie auf der Suchergebnis- oder Bildangaben-Seite auf das Einbetten-Symbol (</>) des jeweiligen Bildes.
- Kopieren Sie im daraufhin angezeigten Fenster den Einbettungscode.
- Fügen Sie den kopierten HTML-Code in den Quellcode der Website oder des Blogs ein, auf der/dem das Bild angezeigt werden soll.
- Anschließend können Sie das Bild veröffentlichen und teilen.
Craig Peters, senior vice president of business development, product and content at Getty Images:
What we’re trying to do is take a behavior that already exists and enable it legally, then try to get some benefits back to the photographer primarily through attribution and linkage
Pros und Cons
- Gettyimages generiert Reichweite auf dem Bildportal und nur dort, denn die Bilder dürfen nur per iFrame eingebunden werden (embedding Funktion)
- Potenzielle Kunden landen ähnlich, wie bei YouTube auf dem Portal von Getty Images und nicht auf der Seite der Blogbetreiber
- Im Prinzip wird sowieso nur, die bisher eh schon vorhandene Funktionalität der Website (Previews anschauen) im gesamten Web verbreitet und damit werden auch neue Käuferschichten erschlossen
- Zudem werden durch den Einsatz der geballten Marktmacht von Gettyimages potenzielle Mitbewerber verdrängt
- Embedded Photos und Social Sharing sind als Marketingaktion für den Bilderverkauf zu verstehen und als solches zu bewerten
- Natürlich wird Gettyimages versuchen diesen erhöhten Marketingaufwand u.U. einzuspielen, das könnte z.B. per Werbung passieren aber auch durch das Abgreifen von Nutzerdaten der entsprechenden Blogs.
- Autor und Quelle werden automatisch im iFrame angezeigt
- Das Sharing von digitalen Assets ist die Normalität im Web und lenkt potenzielle Käufer auf das jeweilige Angebot. Eine Produktsuche ohne solche Funktionen ist nicht mehr zeitgemäss, da man aufgrund der Vielfalt der möglichen Kanäle, nicht mehr weiss wo sich User/Käufer tummeln oder auf Deutsch: Getty ist bei Strafe seines Untergangs im Web gezwungen, dass technisch zuzulassen, was machbar ist. Denn es macht auch jedes andere Unternehmen.
- Den Fotografen entgehen keine Honorare: Blogger, die diese Funktionalität nutzen würden (Einbindung per iFrame) haben weder in der Vergangenheit Getttybilder lizensiert, noch würden Sie in der Zukunft Bilder von Getty kaufen.
- Die Blogger und Websitebetreiber unterliegen Beschränkungen: Verwendung nur für redaktionelle Zwecke, keine gewerblichen Webseiten, Getty darf alle Daten erfassen, Bilder dürfen jederzeit gelöscht werden oder das Angebot verändert werden etc.
- Aus den publizierten AGB ergibt sich jedoch ein neues Spielfeld für Datenschützer und Abmahnungs-Anwälte
Auszug Getty AGB
Soweit verfügbar, dürfen Sie Getty Images-Inhalte unter Verwendung des eingebetteten Viewers (der „eingebettete Viewer“) auf einer Website, in einem Blog oder auf einer Social-Media-Plattform einbetten. Nicht alle Getty Images-Inhalte sind für die eingebettete Verwendung verfügbar, und die Verfügbarkeit kann sich ohne Vorankündigung ändern. Getty Images behält sich das Recht vor, Getty Images-Inhalte nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung aus dem eingebetteten Viewer zu entfernen. Sie verpflichten sich, die Verwendung des eingebetteten Viewers und/oder der Getty Images-Inhalte auf Aufforderung umgehend einzustellen. Sie dürfen eingebettete Getty Images-Inhalte nur zur redaktionellen Zwecken (also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind) verwenden. Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: (a) für jegliche gewerbliche bzw. geschäftliche Zwecke (z. B. in Werbung, Marketing oder zum Verkauf von Waren) oder auf eine Weise, die eine Empfehlung oder Sponsoring impliziert; (b) unter Verletzung jeglicher angegebener Beschränkungen; (c) auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise; oder (d) außerhalb des Nutzungskontexts des eingebetteten Viewers.
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Quellen: gettyimages.de, getty agb, news.cnet.com